1. Mit der Buchungsanfrage macht der Gast ein Angebot auf Abschluss eines Gastaufnahmevertrages für den von ihm angegebenen Zeitraum, die Personenzahl und die Gesamtsumme / Endpreis laut Angebotsrechner. Mit der Buchungsanfrage erkennt der Gast die Geltung dieser Buchungs- und Stornierungsbedingungen für sich als verbindlich an.
2. Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes bestätigt. Diese Bestätigung ist wie das Angebot des Gastes verbindlich. Sie erfolgt schriftlich, wenn möglich per E-Mail.
3. Zahlung des Mietpreises entweder über das Portal oder per Überweisung: 30% 7 Tage nach Buchung, 70% spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn.
4. Für die Überlassung der Schlüssel zum Ferienhaus sowie als Sicherheit für eventuelle Beschädigungen bzw. Verschmutzungen am Mietobjekt und der Einrichtung berechnen wir bei Abschluss per Miietvertrag eine Kaution von EUR 400 per Buchung. Die Kaution wird unter Berücksichtigung der Bedingungen innerhalb einer Woche nach Endreinigungsausführung per Überweisung zurückgezahlt, soweit das Ferienhaus in einwandfreiem Zustand mit vollständigem Inventar zurückgegeben wird.
5. Der Vermieter übergibt dem Gast das Ferienhaus in sauberem und vertragsgemäßem Zustand. Das Inventar ist dem Gast laut Inventarliste vollständig und funktionsfähig zu überlassen.
6. Etwaige bei Ankunft bestehende bzw. festgestellte Mängel sind dem Vermieter per email sofort mit zu teilen. Sollte der Gast feststellen, dass elektrische Geräte und/oder Einrichtungen in den Sanitär- und Wellnessbereichen nicht oder nicht richtig funktionieren, hat der Gast dies gegenüber dem Vermieter oder dessen Beauftragten unverzüglich anzuzeigen.
7. Geringfügige Beeinträchtigungen, auch durch Baumaßnahmen in der Nachbarschaft bedingt, berechtigen nicht zur Minderung der Miete. Sollten Wellness-Einrichtungen nicht benutzbar sein, berechtigt auch dies nicht zur Minderung der Miete.
8. Der Gast verpflichtet sich, die Hausordnung zu beachten und einzuhalten. Insbesondere achtet der Gast darauf, dass von ihm und den anderen Personen, die das Ferienhaus bewohnen, keine Ruhe störende Lärmbelästigung ausgeht, Müll sauber getrennt wird und das Haus in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand hinterlassen wird (besenrein).
9. Die Benutzung sämtlichen Inventars und des Gartens geschieht auf eigene Gefahr. Die Benutzung des Gartens ist Kindern nur unter Aufsicht von Erwachsenen gestattet. Wir weisen darauf hin, dass wir einen Rasenmähroboter betreiben und Kleinkinder sowie Kinder nicht mit dem Roboter alleine gelassen werden dürfen. Der Roboter ist auf Randzeiten eingestellt und lässt sich von Hand ausstellen. Die Benutzung der Sauna ist Kindern und Jugendlichen nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet.
10. Haustiere sind nicht erlaubt. Das Rauchen ist im Ferienhaus (Ausnahme: Terrassen und Garten) nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen wird eine außerordentliche Reinigungsgebühr von je EUR 200 fällig.
11. Der Gast haftet für die von ihm, seinen Angehörigen oder von Besuchern verursachten Schäden. Er ist in der Mietzeit für das Mietobjekt verantwortlich - insbesondere hinsichtlich der Sicherung von Fenstern und Türen - und hat es in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. ALLE FENSTER SIND BEI VERLASSEN DES GEBÄUDES ZU SCHLIESSEN. Bei Regen sind alle Dachfenster unverzüglich zu schließen.
12. Sollte bei der Abreise Geschirr nicht abgewaschen, Müll nicht entsorgt, Möbel, Küchen- u. Grillgeräte, bzw. Sanitärobjekte stark verschmutzt sein oder das Ferienhaus nicht besenrein übergeben und/oder keine korrekte Mülltrennung durchgeführt worden sein, wird eine außerordentliche Reinigungsgebühr nach eigenem Ermessen des Vermieters oder dessen Beauftragten von bis zu EUR 100 berechnet.
13. Der Kaminofen ist nur mit trockenem Feuerholz und geeigneten Anzündern zu betreiben. Papier, Pappe und sonstige Materialien sind nicht zu verwenden. Die im Haus befindliche Anleitung für die Inbetriebnahme des Kaminofens ist unbedingt zu befolgen. Nach Gebrauch und nach Abkühlung ist der Ofen auszukehren. Ist dies nicht geschehen, entstehen zusätzliche Kosten wie unter Punkt 11 beschrieben.
14. Die Treppe in das Obergeschoss und das Obergeschoss sollen für viele Mieter ansprechend bleiben. Wir bitten Sie deshalb, auf das Tragen von Schuhen im Haus zu verzichten.
15. Der Gast ist nicht berechtigt, andere Personen bzw. mehr als die angemeldeten Personen in dem Ferienhaus unterzubringen. Der Vermieter ist berechtigt, diese Personen abzuweisen.
16. Der Vermieter ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Räumung durch den Gast zu verlangen, wenn dieser gegen die Hausordnung und die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten schwer verstößt, insbesondere bei Lärmbelästigung, Missachtung des Rauch- und des Haustierverbots, wenn er andere Personen aufnimmt oder wenn er das Ferienhaus mutwillig beschädigt und/oder gegen sonstige Pflichten eines Mieters verstößt. Der Gast ist nicht berechtigt, eine anteilige Rückzahlung des Mietpreises zu fordern.
17. Der Verlust des Haustürschlüssels wird mit EUR 250 berechnet (Austausch von Schloss und Schlüsseln notwendig).